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OSTHOFF Wehr- & Soldatenrecht

Beistand in schwierigen Dienstsituationen

Wehr- &
Soldatenrecht

Jonas Osthoff

Ich vertrete Ihre Rechte gegenüber Dienststelle, Verwaltung und Gericht — vom ersten Gespräch bis zur Entscheidung.

Erstgespräch vereinbaren
  • Fachanwalt für Verwaltungsrecht
  • Mandate bundesweit
  • Notfälle rund um die Uhr
Rechtsanwalt Jonas Osthoff in seiner Kanzlei

Sie stecken gerade mittendrin?

Sie wissen nicht,
was jetzt zu tun ist?

Im Wehrrecht laufen die Fristen kurz und die Akte wächst schnell. Wer zu lange abwartet oder das Falsche unterschreibt, verliert Rechte, die später kaum zurückzuholen sind.

Situation schildern
  • Gegen Sie läuft ein Disziplinarverfahren

    Vorermittlungen, Anhörung, Disziplinararrest oder ein gerichtliches Verfahren — und Sie sollen sich äußern.

  • Ihre Beschwerde wurde zurückgewiesen

    Die Antwort kam spät, knapp und ohne echte Begründung — und die Frist für den nächsten Schritt läuft bereits.

  • Die Tauglichkeit wurde falsch bewertet

    Der Gesundheitszustand ist aktenkundig, der Grad passt trotzdem nicht zu dem, was Ihre Ärztin schreibt.

  • Zuschläge und Beihilfe bleiben aus

    Auslandsverwendung, Trennungsgeld oder Beihilfe werden gekürzt, verrechnet oder monatelang nicht beschieden.

  • Es steht ein Strafverfahren im Raum

    Eigenmächtige Abwesenheit, Gehorsamsverweigerung oder ein Vorwurf nach dem Wehrstrafgesetz — und Sie wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen.

  • Sie brauchen jetzt sofort jemanden

    Durchsuchung, Vernehmung, Vorführung oder eine Entlassungsverfügung mit kurzer Frist auf dem Tisch.

Jonas Osthoff im Besprechungsraum seiner Kanzlei

Über mich

Warum Mandanten
zu mir kommen

Ich bin Rechtsanwalt in Hannover und arbeite seit über fünfzehn Jahren fast ausschließlich im Wehr- und Soldatenrecht. Vor der Zulassung war ich mehrere Jahre in der Wehrverwaltung tätig. Ich kenne die Abläufe deshalb nicht nur aus der Akte, sondern von der anderen Seite des Schreibtischs.

Jedes Mandat führe ich persönlich. Es gibt keine Textbausteine und keine Weitergabe an wechselnde Kolleginnen — Sie sprechen von Anfang bis Ende mit derselben Person.

  • 15+ Jahre im Wehr-, Soldaten- und Verwaltungsrecht
  • 900+ Mandate zu Disziplinar, Beschwerde, Status und Besoldung
  • 24/7 erreichbar bei Festnahme, Vernehmung oder Durchsuchung

Leistungen

Ich löse konkrete
rechtliche Probleme

Sechs Bereiche, in denen es meistens auf Tempo, Aktenkenntnis und eine klare Linie ankommt.

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  • Wehrdisziplinarrecht

    Leerer Besprechungsraum einer Dienststelle

    Wenn ein Vorwurf im Raum steht, zählt die erste Äußerung:

    • Akteneinsicht und Prüfung der Vorwürfe
    • Stellungnahme statt vorschneller Einlassung
    • Vertretung in der Anhörung
    • Disziplinarbuße, Arrest, Dienstgradherabsetzung
    • Verfahren vor dem Truppendienstgericht
    • Begleitung bis zur Entscheidung
  • Beschwerde & Rechtsschutz

    Hände legen ein Schreiben in einen Briefumschlag

    Gegen Maßnahmen der Vorgesetzten gibt es einen geordneten Weg:

    • Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung
    • Fristwahrung — ein Monat vergeht schnell
    • Weitere Beschwerde und Rechtsbehelfe
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
    • Widerspruch gegen Bescheide der Verwaltung
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Musterung & Tauglichkeit

    Ärztin mit Klemmbrett bei einer Untersuchung

    Hier entstehen die folgenschwersten Fehler — und sie sind angreifbar:

    • Prüfung der ärztlichen Unterlagen
    • Vorbereitung auf die Untersuchung
    • Angriff des Tauglichkeitsgrades
    • Wehrdienstbeschädigung und Versorgung
    • Anerkennung von Dienstunfällen
    • Einholung ergänzender Gutachten
  • Besoldung & Beihilfe

    Schreibtisch mit Taschenrechner und Abrechnungsbögen

    Wenn nicht, zu spät oder zu wenig gezahlt wird, lässt sich das ändern:

    • Prüfung von Besoldungs- und Zuschlagsbescheiden
    • Auslandsverwendungszuschlag und Trennungsgeld
    • Rückforderungen abwehren
    • Beihilfe und Heilfürsorge durchsetzen
    • Nachzahlung und Verzinsung
    • Unterstützung für Angehörige
  • Wehrstrafrecht

    Leerer Gerichtssaal aus Sicht der Zuschauerbänke

    Wird es ernst, muss sofort gehandelt werden:

    • Verteidigung bei eigenmächtiger Abwesenheit
    • Gehorsamsverweigerung und Ungehorsam
    • Begleitung bei Vernehmung und Durchsuchung
    • Erreichbarkeit auch nachts und am Wochenende
    • Herausgabe beschlagnahmter Gegenstände
    • Vertretung in der Hauptverhandlung
  • Status & Entlassung

    Person geht mit Tasche durch einen Verwaltungsflur

    Ich mache aus zähen Verwaltungswegen einen planbaren Ablauf:

    • Entlassung auf eigenen Antrag
    • Abwehr einer Entlassungsverfügung
    • Verwendung, Versetzung und Verwendungsstau
    • Dienstzeitverlängerung und Übernahme
    • Beurteilungen angreifen
    • Berufsförderung und Übergangsgebührnisse

Arbeitsweise

Warum mir schwierige
Verfahren anvertraut werden

Ich arbeite auf ein Ergebnis hin und sage offen, was erreichbar ist.

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  • Ich verspreche nichts Unmögliches

    Ist eine Sache aussichtslos, sage ich das im ersten Gespräch — bevor Kosten entstehen. Gibt es einen Weg, gehe ich ihn konsequent bis zum Ende. Ehrlichkeit ist keine Höflichkeitsfloskel, sondern die Grundlage der Zusammenarbeit.

  • Sie wissen immer, woran Sie sind

    Zu Beginn sage ich Ihnen, welche Schritte anstehen, wie lange sie dauern und was sie kosten. Keine Pauschalversprechen, keine überhöhten Erwartungen — dafür eine belastbare Einschätzung.

  • Erreichbar, wenn es darauf ankommt

    Vernehmungen und Durchsuchungen richten sich nicht nach Bürozeiten. Bei laufenden Mandaten bin ich abends und am Wochenende erreichbar — und komme, wenn es sein muss, kurzfristig zur Dienststelle.

  • Betreuung von A bis Z

    Von der ersten Akteneinsicht bis zur Umsetzung der Entscheidung führe ich das Mandat selbst. Keine Weitergabe an Referendare, keine wechselnden Ansprechpartner.

  • Ich kenne die Verwaltung von innen

    Vor der Zulassung habe ich in der Wehrverwaltung gearbeitet. Ich weiß, wie Entscheidungen dort zustande kommen, welche Vermerke zählen und an welcher Stelle ein Verfahren tatsächlich beweglich ist.

  • 900+ Mandate als Erfahrungsspeicher

    Disziplinarsachen, Beschwerden, Tauglichkeitsstreit, Besoldung und Entlassung: Jedes abgeschlossene Verfahren zeigt, welche Argumente tragen und welche nur Papier füllen. Diese Erfahrung arbeitet für Sie.

So läuft die Zusammenarbeit

Ein klarer Weg,
bei dem Sie jeden Schritt sehen

Ich nehme die Sache an, ordne sie und führe sie systematisch zu einem Ergebnis — ohne Verzögerungen und ohne unnötigen Stress für Sie.

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  1. Schritt 1

    Kontakt

    Sie melden sich telefonisch, per Nachricht oder über das Formular. Ich melde mich in der Regel noch am selben Tag zurück.

  2. Schritt 2

    Einschätzung

    Wir gehen Ihre Unterlagen durch. Ich prüfe Fristen, Risiken und Möglichkeiten und sage Ihnen offen, was realistisch erreichbar ist.

  3. Schritt 3

    Strategie

    Sie bekommen eine klare Linie für Ihren Fall: was wir tun, in welcher Reihenfolge, mit welchen Alternativen und welchem Kostenrahmen.

  4. Schritt 4

    Vertretung

    Ich übernehme Schriftsätze, Akteneinsicht, den Kontakt zu Dienststelle und Behörde und die Vertretung vor Gericht.

  5. Schritt 5

    Ergebnis

    Am Ende steht eine Entscheidung — Aufhebung, Nachzahlung, Anerkennung oder Einstellung — und die Kontrolle, dass sie auch umgesetzt wird.

Aus der Praxis

Fälle, die ich
für Mandanten geführt habe

Anonymisierte Beispiele aus abgeschlossenen Verfahren. Jeder Fall liegt anders — sie zeigen die Arbeitsweise, nicht ein garantiertes Ergebnis.

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Erfolgreiches Verfahren:
Disziplinarbuße aufgehoben

Ausgangslage

Ein Feldwebel sollte wegen eines Vorfalls im Innendienst eine erhebliche Disziplinarbuße zahlen. Die Anhörung hatte ohne Beistand stattgefunden.

Was wir getan haben

  • Vollständige Akteneinsicht beantragt
  • Widersprüche in den Zeugenaussagen belegt
  • Verfahrensfehler bei der Anhörung gerügt
  • Beschwerde fristgerecht begründet

Ergebnis

  • Die Maßnahme wurde aufgehoben
  • Kein Eintrag in der Personalakte

Erfolgreiches Verfahren:
Tauglichkeitsgrad korrigiert

Ausgangslage

Ein Mandant wurde trotz dokumentierter Rückenerkrankung uneingeschränkt verwendungsfähig geschrieben und für eine belastende Verwendung eingeplant.

Was wir getan haben

  • Sämtliche Befunde geordnet und aufbereitet
  • Fachärztliche Zweitbewertung eingeholt
  • Widerspruch gegen die Bewertung eingelegt
  • Vorläufige Aussetzung der Verwendung erreicht

Ergebnis

  • Der Verwendungsgrad wurde angepasst
  • Die Verwendung wurde geändert

Erfolgreiches Verfahren:
Auslandszuschlag nachgezahlt

Ausgangslage

Nach einem Auslandseinsatz wurde der Zuschlag für mehrere Wochen nicht abgerechnet; ein formloser Antrag blieb über Monate unbeantwortet.

Was wir getan haben

  • Einsatzzeiten mit Belegen nachgewiesen
  • Förmlichen Antrag mit Fristsetzung gestellt
  • Untätigkeitsrechtsbehelf vorbereitet
  • Berechnung der Verzugszinsen vorgelegt

Ergebnis

  • Vollständige Nachzahlung
  • Abrechnung der Folgemonate korrigiert

Erfolgreiches Verfahren:
Strafverfahren eingestellt

Ausgangslage

Gegen einen Mandanten wurde wegen eigenmächtiger Abwesenheit ermittelt. Hintergrund war eine akute gesundheitliche Belastung, die nie dokumentiert worden war.

Was wir getan haben

  • Sofort Akteneinsicht genommen
  • Ärztliche Unterlagen nachgereicht
  • Zum Ablauf schriftlich Stellung genommen
  • Gespräch mit der Staatsanwaltschaft geführt

Ergebnis

  • Das Verfahren wurde eingestellt
  • Kein disziplinarer Überhang

Erfolgreiches Verfahren:
Entlassungsverfügung abgewehrt

Ausgangslage

Einem Zeitsoldaten wurde nach einem einzelnen Vorfall die Entlassung angekündigt — mit einer Frist von zwei Wochen zur Stellungnahme.

Was wir getan haben

  • Fristverlängerung erwirkt
  • Beurteilungen und Vorgeschichte ausgewertet
  • Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme dargelegt
  • Milderes Mittel vorgeschlagen

Ergebnis

  • Die Entlassung wurde nicht vollzogen
  • Das Dienstverhältnis wurde fortgesetzt

Jetzt handeln

Warten Sie nicht,
bis die Frist abgelaufen ist

Im Wehrrecht entscheidet oft der Kalender. Ist eine Frist verstrichen, hilft das beste Argument nicht mehr.

  • Selbst verfasste Schreiben enthalten häufig Einlassungen, die später gegen Sie verwendet werden
  • Die Beschwerdefrist nach der Wehrbeschwerdeordnung beträgt nur einen Monat
  • Ohne Begleitung verschieben sich Zahlungen und Entscheidungen um Monate
  • Behörden dürfen abwarten — Sie nicht
  • Je früher ich einsteige, desto mehr Wege stehen noch offen
Jetzt Hilfe anfordern
Jonas Osthoff am Schreibtisch mit einer geöffneten Akte

Fragen und Antworten

Häufige Fragen,
die mir Mandanten stellen

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Jonas Osthoff im Beratungsgespräch
Was kostet das erste Gespräch?

Die ersten 30 Minuten sind kostenfrei. In dieser Zeit ordne ich Ihre Situation ein, nenne die laufenden Fristen und sage Ihnen, ob sich ein Vorgehen lohnt und welcher Weg der sinnvollste wäre. Entsteht daraus ein Mandat, bekommen Sie vorher eine schriftliche Vergütungsvereinbarung.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Häufig ja — insbesondere über den Berufs- oder Verwaltungsrechtsschutz. Ich prüfe Ihre Police und stelle die Deckungsanfrage für Sie. Sie erfahren vor Beginn, was gedeckt ist und was nicht.

Muss ich dafür nach Hannover kommen?

Nein. Der größte Teil läuft über Telefon, Videogespräch und verschlüsselten Dokumentenaustausch. Ich betreue Mandate bundesweit. Zu Terminen bei Dienststellen und Gerichten reise ich an.

Was tue ich, wenn ich gerade vernommen werden soll?

Machen Sie keine Angaben zur Sache und bestehen Sie darauf, zuerst mit einer Anwältin oder einem Anwalt zu sprechen — das ist Ihr Recht. Rufen Sie mich an, auch nachts. Eine unbedachte Aussage lässt sich später kaum korrigieren.

Übernehmen Sie jeden Fall?

Nein. Wenn ich keine tragfähige Grundlage sehe, sage ich das im ersten Gespräch. Und wenn eine Sache klar außerhalb meines Schwerpunkts liegt, nenne ich Ihnen jemanden, der besser passt.

Wie lange dauert so ein Verfahren?

Das hängt vom Weg ab. Eine Beschwerde ist oft in wenigen Wochen entschieden, ein gerichtliches Verfahren kann mehrere Monate dauern. Nach der Akteneinsicht nenne ich Ihnen einen realistischen Zeitrahmen und melde mich bei jedem Zwischenschritt.

Erfährt meine Dienststelle davon?

Nur so weit, wie es das Verfahren erfordert. Das Beratungsgespräch selbst ist vertraulich und unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Wann und in welcher Form ich mich melde, stimmen wir vorher ab.

Arbeiten Sie allein oder mit einem Team?

Die rechtliche Arbeit mache ich selbst. Im Hintergrund unterstützt mich das Sekretariat bei Terminen und Fristen, und bei medizinischen Fragen ziehe ich Sachverständige hinzu.

Kontakt

Schildern Sie kurz, worum es geht. Ich melde mich in der Regel noch am selben Werktag zurück.

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Kartenausschnitt mit der Lage der Kanzlei in der Innenstadt von Hannover
Georgstraße 24 30159 Hannover · Mitte